Berufshaftpflicht für gelegentliche ärztliche Tätigkeiten
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Beitragsvergleich Arzthaftpflicht
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Versichert sind:
gelegentliche außerdienstliche / freiberufliche ambulante Tätigkeiten bis 50 Dienste / Tage pro Jahr
- Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen
- Behandlungen in Notfällen
- Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis
- Betreuung von Koronarsportgruppen
- Blutentnahmen
- Psychotherapien
- Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen
- Behandlung mit Akupunktur oder traditionell chinesischer Medizin (TCM)
- medizinische Gutachtertätigkeiten
- kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste
- Notarztdienste – keine Dienste in der Notfallambulanz in Krankenhäusern
- Begleitungen von Intensivpatienten innerhalb Deutschlands
- Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
- Schiffarzttätigkeit (nur konservative Behandlungen)
- Rückholdienste aus dem In- und Ausland
Hier Antrag online stellen
Wir reichen den Antrag beim Versicherer - hier: HDI - ein.
Den Versicherungsschein erhalten Sie per Post direkt vom Versicherer.
Es besteht das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihres Antrags schriftlich per E-Mail. Ab Eingang des Antrags beim Versicherer besteht bis zur Zustellung des Versicherungsscheins bereits ein vorläufiger Versicherungsschutz.
Versichern Sie hier Ihre Berufshaftpflichtversicherung für Ihre ärztliche Nebentätigkeit online