Berufshaftpflicht für gelegentliche ärztliche Tätigkeiten - Versicherungen für Ärzte

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Berufshaftpflicht für gelegentliche ärztliche Tätigkeiten

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Beitragsvergleich Arzthaftpflicht

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Versichert sind:

gelegentliche außerdienstliche / freiberufliche ambulante Tätigkeiten bis 50 Dienste / Tage pro Jahr

  • Erste-Hilfe-Leistungen bei UnglücksfällenBerufshaftpflicht Nebenjob
  • Behandlungen in Notfällen
  • Freundschaftsdienste im Verwandten- und  Bekanntenkreis
  • Betreuung von Koronarsportgruppen
  • Blutentnahmen
  • Psychotherapien
  • Impfungen inkl. medizinischer  Reiseberatungen
  • Behandlung mit Akupunktur oder  traditionell chinesischer Medizin (TCM)
  • medizinische Gutachtertätigkeiten
  • kassenärztliche Bereitschaftsdienste,  Not- und Sonntagsdienste
  • Notarztdienste – keine Dienste in der  Notfallambulanz in Krankenhäusern
  • Begleitungen von Intensivpatienten innerhalb Deutschlands
  • Einsätze bei Sport-, Musik- und  Kulturveranstaltungen
  • Schiffarzttätigkeit (nur konservative  Behandlungen)
  • Rückholdienste aus dem In- und Ausland

Hier Antrag online stellen

Wir reichen den Antrag beim Versicherer - hier: HDI - ein.
Den Versicherungsschein erhalten Sie per Post direkt vom Versicherer.
Es besteht das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen.


Wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihres Antrags schriftlich per E-Mail. Ab Eingang des Antrags beim Versicherer besteht bis zur Zustellung des Versicherungsscheins bereits ein vorläufiger Versicherungsschutz.

Versichern Sie hier Ihre Berufshaftpflichtversicherung für Ihre ärztliche Nebentätigkeit online

Haftpflicht für ärztliche Nebentätigkeiten

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