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Vergleich Berufshaftpflicht für angestellte Ärzte


Assistenzärzte - Fachärzte - Klinikärzte

Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten und Leistung

Berufshaftpflichtversicherung Ärzte im Angestelltenverhältnis
 
Selbst im Angestelltenverhältnis gibt es bei diesem Berufsstand Besonderheiten: Ärzte sind beinahe immer im Dienst. Eine über die normalen Beschäftigungen hinausgehende Verpflichtung führt dazu, dass Ärzte Erste Hilfe leisten, Nachbarschaftshilfe stattfindet und selbst reine Freundschaftsdienste dazu führen können, dass sie im Fokus von Ansprüchen stehen. Gibt es Probleme, werden all diese Fälle immer Sache einer Berufshaftpflichtversicherung, die natürlich entsprechende Deckung bietet. Hinzu kommen auch noch die freiberuflichen Nebentätigkeiten als Gutachter oder Konsiliararzt.

Dürften Patientenansprüche also im Regelfall Sache des Arbeitgebers eines angestellten Arztes sein, bleibt trotzdem ein sehr großes Restrisiko übrig, das separat versichert werden muss. Durch einen entsprechenden, vergleichsweise günstigen Berufshaftpflichtschutz kann dieses Problem gelöst werden. Da Schadenersatzansprüche in diesem Bereich in der Regel sehr hoch ausfallen, sollte kein Betroffener auf diesen Schutz verzichten.

Benötigt jeder Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Bei angestellten Ärzten ein wichtiger Zusatz

Bei Ärzten im Dienst- oder Anstellungsverhältnis, ob als Arzt im Krankenhaus oder als Facharzt in einer freien Praxis, kann sich eine Haftung aus ärztlicher Tätigkeit in vielerlei Hinsicht ergeben: Im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit, bei freiberuflich ärztlicher Nebentätigkeit (z.B. Notdienste), aber auch völlig unerwartet nach Dienstschluss; hierzu zählt eine Erste-Hilfe-Leistung an einer Unfallstelle.

Berufshaftpflicht - Vergleich für angestellte Ärzte

Berufshaftpflicht Ärzte
Versicherungsschutz für angestellte Ärzte besteht im Rahmen des versicherten Risikos, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis (Versicherungsfall) einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hat.

Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden per vorläufiger Deckung

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Berufshaftpflicht angestellte Ärzte

Vergleich von Kosten und Leistungen

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