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Infos
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Die Versicherung der dienstlichen Tätigkeit erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus ärztlicher Tätigkeit als angestellter oder beamteter Arzt in einer Krankenanstalt, im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), bei einem Arzt in freier Praxis und bei Behörden. Nicht versichert ist eine verwaltende Tätigkeit im Rahmen des Dienstverhältnisses.
- Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen
- Behandlungen in Notfällen
- Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis
- gelegentliche Gutachtertätigkeiten (bis zu 5 Gutachten pro Monat)
- gelegentliche Not- und Bereitschaftsdienste (bis zu 5 Dienste im Monat)
- gelegentliche Notarzt-/ und Rettungsdienste (bis zu 5 Dienste im Monat)
- gelegentlicher Einsatz bei Sport- und Kulturveranstaltungen (bis zu 5 Einsätze im Monat)
- Schiffsarzttätigkeit bis zu drei Wochen im Jahr (ohne USA)
- gelegentliche Rückholdienste – ärztliche Flugbegleitung (ohne USA - bis zu 5 Flüge im Monat)
- eine konsiliarärztlich beratende Tätigkeit bei stationär aufgenommenen Patienten
- gelegentliche ambulante / ambulant operative Praxisvertretung (bis zu 3 Monate im Jahr)
- eine Tätigkeit als Durchgangsarzt (D-Arzt) bei Fachärzten für Chirurgie
- gelegentliche Begleitung von Intensivpatienten innerhalb Deutschlands (bis zu 5 Dienste im Monat)
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