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Infos
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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für
- Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen
- Behandlungen in Notfällen
- Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis
- gelegentliche Gutachtertätigkeit (bis zu 3 Gutachten pro Monat)
- gelegentliche Not- und Sonntagsdienste (bis zu 3 Dienste im Monat)
- gelegentliche Notarztdienste (bis zu drei Dienste im Monat)
- gelegentlicher Einsatz bei Sport- und Kulturveranstaltungen (bis zu 3 Einsätze im Monat)
- Schiffsarzttätigkeit bis zu drei Wochen im Jahr (ohne USA)
- gelegentliche Rückholdienste - ärztliche Flugbegleitung – (ohne USA - bis zu 3 Flüge im Monat)
- gelegentliche Begleitung von Intensivpatienten innerhalb Deutschlands (bis zu 3 Dienste im Monat)
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